Besonderes Verkehrsschild 3.42: Was die Kiewer Autofahrer jetzt wissen müssen.


Die Patrouillenpolizei von Kiew setzt ihre Informationskampagne zu den Verkehrsvorschriften für Fahrer in Kiew fort. Heute lenkten die Beamten die Aufmerksamkeit auf das Verkehrsschild 3.42 'Ende aller Verbote und Einschränkungen', das häufig zu Missverständnissen bei den Fahrern führt.
Nach Angaben der Polizei hebt dieses Schild gleichzeitig alle Verbote und Einschränkungen auf, die gegen die Verkehrsvorschriften erlassen wurden.
'Das Schild 3.42 ist universell und hebt sofort alle Einschränkungen auf einem bestimmten Straßenabschnitt auf. Die Fahrer müssen aufmerksam sein, da ihnen nach diesem Schild die Bewegung im normalen Modus erlaubt ist, während sie die allgemeinen Verkehrsvorschriften einhalten', erklären die Beamten der Patrouillenpolizei.
Es wird auf das Verbot der Bewegung ohne Abstand, das Überholverbot, das Tempolimit, das Verbot, das Hupe zu ertönen, das Park- und Halteverbot hingewiesen.
Das Schild hebt auch Verbote wie Geschwindigkeitsbegrenzungen, Überholverbote für Lastwagen, Halte- und Parkverbote auf, einschließlich des Verbots des Parkens an geraden und ungeraden Tageszahlen des Monats sowie andere Einschränkungen, die durch entsprechende Schilder angegeben sind, auf.
Die Patrouillenpolizei von Kiew ruft die Fahrer dazu auf, auf der Straße aufmerksam zu sein und die Anforderungen der Verkehrsschilder zu beachten, um Unfälle zu vermeiden und den Straßenverkehr für alle Teilnehmer sicherer zu machen.
Früher hatte die Polizei von Kiew die Kontrolle über das Parken verstärkt, erfahren Sie von den Geldbußen, die die Fahrer erwarten.
Lesen Sie auch
- Das Vorhandensein der ukrainischen Sprache in Schulen löst Proteste aus
- Die Ukraine plant, Impfbescheinigungen gegen COVID-19 einzuführen
- Der Präsident eröffnete eine neue Fabrik in Cherson
- Überschrift auf Ukrainisch übersetzt:
- Die Ukraine hat Hilfe im Kampf gegen die Pandemie von internationalen Partnern erhalten
- Die Regierung Frankreichs plant, neue restriktive Maßnahmen gegen COVID-19 einzuführen