Besteuerung von Land: Was Menschen mit Behinderungen wissen müssen.

Besteuerung von Land: Was Menschen mit Behinderungen wissen müssen
Besteuerung von Land: Was Menschen mit Behinderungen wissen müssen
Ukrainische Grundstückseigentümer und -nutzer müssen Grundsteuer zahlen. Allerdings haben einige Bürger die Möglichkeit, diese Steuer nicht zu zahlen. Diese Informationen gab die Anwältin Larisa Kis in einem Kommentar für den 24. Kanal.

Die Befreiung von der Zahlung der Grundsteuer gilt für verschiedene Kategorien von Bürgern, darunter: Menschen mit Behinderungen, Eltern von vielen Kindern, Rentner, Kriegsveteranen und Personen, die infolge der Tschernobyl-Katastrophe betroffen sind.

Derzeit sind auch die Eigentümer von Grundstücken in vorübergehend besetzten Gebieten von der Zahlung der Grundsteuer befreit. Laut den Aussagen des Anwalts muss die Steuer nicht für Grundstücke gezahlt werden, die aufgrund möglicher Kontamination durch explosive Gegenstände gefährlich sind, sowie für Grundstücke, für die lokale Räte und militärische Verwaltungen Steuervergünstigungen festgelegt haben.

Wer kann von der Grundsteuer befreit werden?

Gemäß dem Steuergesetzbuch der Ukraine gilt die Befreiung von der Zahlung der Grundsteuer für folgende Gruppen:

  • Personen mit Behinderungen der ersten und zweiten Gruppe;
  • natürliche Personen, die drei oder mehr Kinder unter 18 Jahren erziehen;
  • Rentner (im Alter);
  • Kriegsveteranen;
  • natürliche Personen, die infolge der Tschernobyl-Katastrophe betroffen sind.

Es ist zu beachten, dass die Befreiung von der Zahlung der Grundsteuer nicht für Personen gilt, die in die Kategorie 4 eingestuft sind, d.h. für jene, die infolge der Tschernobyl-Katastrophe betroffen sind.

Welche Arten von Land sind steuerfrei?

Die Befreiung von der Zahlung der Grundsteuer betrifft verschiedene Arten von Grundstücken je nach ihrer Bestimmung:

  • für persönliche landwirtschaftliche Nutzung - nicht mehr als 2 Hektar;
  • für den Bau und die Wartung von Wohngebäuden, Nebengebäuden und -anlagen (Gartenland): in Dörfern - nicht mehr als 0,25 Hektar, in Siedlungen - nicht mehr als 0,15 Hektar, in Städten - nicht mehr als 0,10 Hektar;
  • für individuelle Ferienhausbau - nicht mehr als 0,10 Hektar;
  • für den Bau individueller Garagen - nicht mehr als 0,01 Hektar;
  • für Gartenbau - nicht mehr als 0,12 Hektar.

Zusätzlich wird eine Steuerbefreiung für die Eigentümer von Grundstücken vorgesehen, die diese während der Gültigkeit der einheitlichen Steuer an einen einheitlichen Steuerzahler der vierten Gruppe vermietet haben.

Insgesamt bietet die Gesetzgebung einigen Kategorien von Bürgern und Eigentümern von Grundstücken die Möglichkeit, keine Grundsteuer zu zahlen. Dies macht das Steuersystem gerechter und sorgt für einen gewissen sozialen Schutz für bestimmte Bevölkerungsgruppen.


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